Ansprechstelle gegen Diskriminierung und Gewalt

21/09/2026 às 12:0531 visualizzazioni
Bundeswehr/stock.adobe.com/Lazy_Bear
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Foto: Bundeswehr / Bundeswehr (Alemanha)
Ansprechstelle gegen Diskriminierung und Gewalt Veröffentlichungsdatum 21.09.2026

Die Bundeswehr steht für ein Miteinander, das von gegenseitigem Respekt, Gewaltfreiheit und Vielfalt getragen wird. Um diesem Anspruch auf allen Ebenen gerecht zu werden, setzt die Bundeswehr auf Prävention, klare Regeln und konkrete Maßnahmen. Denn: Nicht jeder Konflikt am Arbeitsplatz lässt sich auf dem Dienstweg lösen und nicht immer ist von vornherein klar, ob ein Verhalten bereits Diskriminierung oder Mobbing darstellt. Für alle, die sich von Diskriminierung, Mobbing, sexueller Belästigung oder Gewalt betroffen fühlen, wurde dafür eine zentrale Ansprechstelle eingerichtet.

Die Ansprechstelle gegen Diskriminierung und Gewalt in der Bundeswehr bietet für diese Fälle einen geschützten Raum. Hier können Betroffene ihr Anliegen vertraulich schildern und eine erste Einschätzung zum Sachverhalt erhalten, bevor sie über weitere Schritte entscheiden, etwa eine Beschwerde oder Eingabe an den Wehrbeauftragten.

Wann die Ansprechstelle die richtige Adresse ist

Das Angebot richtet sich an alle aktiven und ehemaligen zivilen und militärischen Angehörigen der Bundeswehr. Betroffene können sich an die Ansprechstelle wenden, wenn sie sich in ihren Rechten verletzt fühlen: etwa durch Mobbing, Diskriminierung, körperliche oder psychische Gewalt sowie durch Benachteiligung aufgrund der sexuellen Orientierung oder Identität. Auch bei sexualisiertem Fehlverhalten, wie sexueller Belästigung oder sexuellem Missbrauch, ist die Ansprechstelle ein möglicher Anlaufpunkt.

Wer unsicher ist, ob die eigene Situation in die Zuständigkeit der Ansprechstelle fällt, kann diese trotzdem aufsuchen. Gemeinsam mit den Beraterinnen und Beratern kann eine erste Einschätzung des Sachverhalts und der möglichen Optionen erfolgen. Unter Umständen werden die Betroffenen auch an andere Stellen wie die Gleichstellungsbeauftragte verwiesen. Auch Vorgesetzten, die Beratung im Rahmen von Mobbing-, Diskriminierungs- oder Gewaltsachverhalten sowie bei sexualisiertem Fehlverhalten suchen, steht die Ansprechstelle unterstützend zur Seite. Zu disziplinarischen Entscheidungen ist sie nicht befugt.

So arbeitet die Ansprechstelle

Betroffene können sich telefonisch, per E-Mail oder schriftlich an die Ansprechstelle wenden, auf Wunsch auch anonym. Auf dieser Grundlage erfolgt die Abstimmung möglicher Maßnahmen. Dazu gehört die Beratung zur Wahrnehmung und Durchsetzung von Betroffenenrechten sowie die Vermittlung von Hilfs- oder Unterstützungsangeboten, etwa über den Sozialdienst der Bundeswehr, die Beauftragten für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie oder die Militärseelsorge. Auch weitere aufklärende oder dienstliche Schritte sowie eine Mediation sind möglich. Sofern erforderlich, kann eine Einzelfallprüfung eingeleitet werden. Dabei werden die zuständigen Stellen eingebunden und eine Dienst- oder Fachaufsicht mit disziplinarischen Ermittlungen veranlasst.

Die Entscheidung über das weitere Vorgehen erfolgt stets mit der Zustimmung der Hilfesuchenden und unter Berücksichtigung der individuellen Situation. Ohne die Zustimmung der Betroffenen erfolgt keine Weitergabe personenbezogener Daten. Alle Beteiligten unterliegen der Schweigepflicht. Wer sich anonym an die Ansprechstelle wendet, bleibt anonym. Ratsuchende können wählen, ob sie mit einer Beraterin oder einem Berater sprechen möchten.

Prävention und Sensibilisierung

Die Ansprechstelle trägt auch dazu bei, die Meldekultur innerhalb der Bundeswehr zu stärken, Sachverhalte systematisch zu erfassen und präventive Maßnahmen gegen diskriminierendes und gewaltförderndes Verhalten zu entwickeln. Durch Vorträge, Veranstaltungen und Schulungen werden Beschäftigte und Vorgesetzte informiert und für einen wertschätzenden Umgang miteinander sensibilisiert.

Häufige Fragen

Um welche Fälle geht es?

Am häufigsten geht es um zwischenmenschliche Konflikte am Arbeitsplatz. Manchmal reichen sie bis zum Mobbing und darüber hinaus: Fälle von Diskriminierung, Gewalt und sexualisiertes Fehlverhalten.

Muss ich den Dienstweg einhalten, um Hilfe zu bekommen?

Nein. Betroffene können sich unmittelbar an die Ansprechstelle wenden. Telefonisch oder per E-Mail und auf Wunsch anonym.

Können sich auch zivile oder ehemalige Angehörige melden?

Ja. Das Angebot richtet sich an alle zivilen und militärischen Angehörigen der Bundeswehr.

Trifft die Ansprechstelle disziplinarische Entscheidungen?

Nein. Sie unterstützt und koordiniert. Im äußersten Fall kann sie eine Einzelfallprüfung anstoßen, durch die das Verteidigungsministerium eine Dienst- oder Fachaufsicht veranlasst.

Was, wenn ich unsicher bin, ob mein Anliegen dazugehört?

Eine Kontaktaufnahme ist auch dann möglich. Eine erste Einschätzung der Sachlage erfolgt in solchen Fällen gemeinsam mit dem jeweiligen Beratendem.

Seit wann gibt es die Ansprechstelle?

Die Ansprechstelle wurde 2017 im Bundesministerium der Verteidigung eingerichtet. Anlass dafür waren unter anderem öffentlich gewordene Vorfälle von Mobbing, sexueller Belästigung und entwürdigenden Ritualen im Dienstumfeld.

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Bundeswehr (Alemanha)
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